Wahl Christliche Schulen
Betriebliche Mitbestimmung nun auch für den Rheinisch-Bergischer Verein Freie Christliche Schulen e.V.
Gem. Schulordnungsgesetz NRW, § 36 sind Privatschulen alle Schulen, die nicht vom Land oder den Gemeinden
und Gemeindeverbänden, sondern von Privaten Trägern unterhalten werden. Sie sind Ersatzschulen oder
Ergänzungsschulen.
Unter der Trägerschaft des "Rheinisch-Bergischer Verein Freie Christliche Schulen e.V." haben alle Schulen
den Status eben dieser staatlich anerkannten Ersatzschulen und unterliegen in der Mitbestimmung dem
Betriebsverfassungsgesetz.
Drei Beschäftigte des Rheinisch-Bergischer Verein Freie Christliche Schulen e.V. luden am 20.03.2015 zu einer
Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes nach dem Betriebsverfassungsgesetz ein. Nach einer
Einführung in die Thematik der Wahlen durch den Sekretär der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und
Dienstleistungen (GÖD) NRW Gregor Targowski wurde der Wahlvorstand gewählt und im weiteren Verfahren
auch fachlich begleitet.
Mit Datum vom 24.03.15 wurden mit dem Wahlausschreiben die Wahlen eingeleitet.
In der Aula der Freien Christlichen Gesamtschule in Düsseldorf fanden am 29.05.15 die Wahlen zum Betriebsrat statt.
Mit der hohen Wahlbeteiligung von 78,5 % wurden 7 Betriebsräte gewählt. Unser Gewerkschaftsmitglied
Josef Koenen erhielt 58,26 % der abgegebenen Stimmen.
Der Vorstand der GÖD-NRW dankt allen Wahlvorstandsmitgliedern für die sehr gute Wahlvorbereitung
und wünscht allen gewählten Betriebsräten eine glückliche Hand und ausgewogene Entscheidungen im neuen
Ehrenamt zum Wohle aller Beschäftigten.
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